Beratungsleistung und Beratungsgebühr
1) Beratungsleistung
Eine anwaltliche Beratung umfaßt die Analyse eines Rechtsproblems und die Erteilung eines schriftlichen oder mündlichen Rates oder einer Auskunft hierzu.
Einen Rat oder eine Auskunft begründen wir stichpunktartig und verweisen ggfs auf weiterführende Informationen oder Entscheidungen.
Eine detaillierte schriftliche Begründung mit juristischen Ausführungen ist von der Beratungsleistung nicht mehr umfasst. Dies bedarf der Erteilung eines gesonderten Auftrags zur Erstellung eines Gutachtens.
2) Beratungsgebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich jeweils nach dem individuellen Einzelfall und soll nach dem RVG in der Fassung vom 01.01.2021 möglichst vor der Beratung (schriftlich) vereinbart werden.
Wird eine solche Vereinbarung nicht getroffen, richtet sich die Höhe der Gebühren des Anwalts nach der in solchen Fällen üblichen und angemessenen Vergütung, wobei die Gebühren für die Erstberatung eines Verbrauchers den Betrag von 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer (19%) nicht übersteigen dürfen.
Sollten Sie Fragen zur Höhe der Gebühren für eine konkrete persönliche Beratung haben, geben wir hierzu gerne vorab und kostenlos Auskunft.