Menü
header-image

Gebühren/Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG

RVG - Vergütungsvereinbarung

1) Gesetzliche Grundlagen der Vergütung

Der Anwaltsvertrag ist regelmäßig ein Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.

Die Höhe der Vergütung hierfür ergibt sich aus der nunmehr aktuellen Fassung des Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz (RVG 2021).

2) Übergangsregelung

Aufträge zur Erledigung einer Angelegenheit, die einem Rechtsanwalt noch vor dem 31.12.2020 erteilt worden sind, werden auch dann nach dem RVG 2013 abgerechnet, wenn die Bearbeitung dieser Angelegenheit erst nach dem 31.12.2020 endet. Kommt es zu Auftragserweiterungen innerhalb einer solchen Angelegenheit, richtet sich die Höhe der Vergütung ebenfalls nach dem RVG 2021 (z.B. Erweiterung der außergerichtlichen Tätigkeit um eine weitere Teilforderung).

Ein neuer Auftrag liegt dagegen vor bei einem Klageauftrag nach außergerichtlicher Tätigkeit oder bei einem Auftrag zur Einlegung einer Berufung gegen ein Urteil der 1. Instanz.

3) Schuldner der Vergütung

Der Auftraggeber schuldet dem Rechtsanwalt die gesetzliche oder vereinbarte Vergütung. Das gilt unbeschadet eines Erstattungsanspruches des Auftraggebes gegen seine Rechtsschutzversicherung oder gegenüber sonstigen Dritten.

Eine Ausnahme hiervon besteht nur dann, wenn der Rechtsanwalt seine Vergütung im Rahmen einer Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe aus der Staatskasse erhält.

4) Höhe der Vergütung

Die Höhe der Vergütung hängt von einer ganzen Reihe von Umständen und Bedingungen des individuellen Einzelfalles ab. Wesentlicher Anknüpfungspunkt bei einer Abrechnung nach dem RVG ist aber oftmals der sogenannte Streitwert. Die Höhe dieses Streitwertes richtet sich grundsätzlich nach dem Wert des wirtschaftlichen Interesses der Partei an der Regelung der streitigen Angelegenheit. Oft läßt Sie sich auch in einem ersten Gespräch nur grob ermitteln.

5) Individuelle Honorarvereinbarung

Daneben besteht die Möglichkeit, mit uns von vorne herein eine feste Vergütung auf zeitabhängiger Stundenbasis zu vereinbaren.

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns einfach an.