Gebühren

RVG - BRAGO - Vergütungsvereinbarung

1) Gesetzliche Grundlagen der Vergütung

Der Anwaltsvertrag ist regelmäßig ein Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.

Die Höhe der Vergütung hierfür ergibt sich seit dem 01.07.2004 und in der aktuellen Fassung vom 01.07.2007 aus dem Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz (RVG) und für die Zeit davor aus der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO).

2) Übergangsregelung

Aufträge zur Erledigung einer Angelegenheit, die einem Rechtsanwalt noch vor dem 01.07.2004 erteilt worden sind, werden auch dann nach der BRAGO abgerechnet, wenn die Bearbeitung dieser Angelegenheit erst nach dem 01.07.2004 endet.

Kommt es zu Auftragserweiterungen innerhalb einer solchen Angelegenheit, richtet sich die Höhe der Vergütung ebenfalls nach der BRAGO.

3) Schuldner der Vergütung

Der Auftraggeber schuldet dem Rechtsanwalt die gesetzliche oder vereinbarte Vergütung. Das gilt unbeschadet eines Erstattungsanspruches des Auftraggebes gegen seine Rechtsschutzversicherung oder gegenüber sonstigen Dritten.

Eine Ausnahme hiervon besteht nur dann, wenn der Rechtsanwalt seine Vergütung im Rahmen einer Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe aus der Staatskasse erhält.

4) Höhe der Vergütung

Die Höhe der Vergütung hängt von einer ganzen Reihe von Umständen und Bedingungen des individuellen Einzelfalles abhängt. Oft läßt Sie sich auch in einem ersten Gespräch nur grob ermitteln.

5) Individuelle Honorarvereinbarung

Daneben besteht die Möglichkeit, mit uns von vorne herein eine feste Vergütung auf zeitabhängiger Stundenbasis zu vereinbaren. Seit 01.07.2007 ist das insbesondere für Beratungen vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen.

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.