Stundensätze
Stundensätze orientieren sich jeweils an der Schwierigkeit des Falles, des dafür erforderlichen Zeitaufwandes und den jeweils erforderlichen Spezialkenntnissen. Die Höhe der Sätze wird jeweils im Einzelfall in Abstimmung mit unseren Mandanten bestimmt. In der Regel liegen diese Sätze abhängig vom Grad der Schwierigkeit und des Umfanges der anwaltlichen Tätigkeit zwischen 140,00 € und 180,00 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Wir sind in den meisten Fällen auch bereit, zeitunabhängige Pauschalhonorare zu vereinbaren. Für Sie als Mandant bedeutet dies Kostengewißheit und Kostenverläßlichkeit.
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