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Gebühren/Umsatzsteuer 2020

Umsatzsteuersatz 16% oder 19%

Der Umsatzsteuersatz von 19% wurde für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 vorübergehend auf 16% gesenkt. Die Höhe des anzuwendenden Umsatzsteuersatzes richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die anwaltliche Leistung beendet ist.

Für die Anwendung des reduzierten Satzes von 16% Umsatzsteuer ist also nicht der Zeitpunkt der Auftragserteilung und auch nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung, sondern der Zeitpunkt der vollständigen Leistungserbringung durch unsere Kanzlei ausschlaggebend.

Eine vollständige Leistung liegt dann vor, wenn die Bearbeitung der Angelegenheit beendet ist. Teilleistungen, z.b. eine monatlich nach Zeitaufwand fällig werdende Vergütung, kann jedoch mit dem jeweils für den Abrechnungsmonat geltenden Umsatzsteuersatz abgerechnet werden.