Wohnungs-Mietrecht
08. März 2010
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Pflicht "nur Weiß" zu streichen (Urteil BGH 20.01.2010 - VIII ZR 50/09)

Zur Unwirksamkeit der Verpflichtung eines Mieters die Wohnung "nur weiß" zu streichen.

Amtlicher Leitsatz:

Bei formularmäßiger Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen wird der Mieter durch die Vorgabe, Fenster und Türen "nur weiß" zu streichen, unangemessen benachteiligt. Dies führt zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt.

 

BGH, Urteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 50/09 - LG Berlin

AG Schöneberg

 

Volltext Urteil BGH - VIII ZR 50/09


Von: wdc