Baurecht
10. März 2010
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Übergehen des Hauptunternehmers (Urteil BGH vom 14.01.2010 - VII ZR 106/08)

Zur Abrechnung des Bauvertrages, wenn der Nachunternehmer am Hauptunternehmer vorbei Leistungen an den Auftraggeber erbringt.

Amtlicher Leitsatz:

a) Erbringt ein Nachunternehmer noch ausstehende Teile seiner dem Hauptunternehmer geschuldeten Leistung aufgrund eines gesonderten Vertrages direkt für dessen Auftraggeber, wird ihm diese Leistungserbringung gegenüber dem Hauptunterneh-mer regelmäßig unmöglich (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - X ZR 31/06, BauR 2007, 2061 = NZBau 2007, 703 = ZfBR 2008, 35).

 

b) Der Vergütungsanspruch des Nachunternehmers gegen den Hauptunternehmer ist in diesem Fall entsprechend § 441 Abs. 3 BGB in gleicher Weise zu berechnen wie der Anspruch auf Vergütung aus einem gekündigten Werkvertrag.

 

BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - VII ZR 106/08 - OLG Schleswig

LG Kiel

 

Volltext Urteil BGH - VII ZR 106/08


Von: wdc