Baurecht
25. Oktober 2011
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Abrechnung Werkvertrag nach Kündigung wegen Mängeln (Beschluss BGH vom 14.07.2011 - VII ZR 113/10)

Zur Abrechnung der erbrachten Teilleistungen nach Kündigung des Bestellers wegen Mängeln.

Amtlicher Leitsatz:

a) Der vom Besteller nach Rücktritt von einem Bauvertrag geschuldete Wertersatz für die bei ihm verbleibende Bauleistung ist auf der Grundlage des Werklohns zu ermitteln (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. November 2008 VIII ZR 311/07, BGHZ 178, 355).

b) Ein Mangel des Werkes ist durch eine analoge Anwendung des § 638 Abs. 3 BGB zu berücksichtigen.

BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - VII ZR 113/10 - Brandenburgisches OLG

LG Frankfurt/Oder


Von: wdc