Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Auftragserteilung, Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertragsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant kommt erst mit einer ausdrücklichen Annahme des vom Mandanten erteilten Auftrages zustande. Die Annahme erfolgt in Form einer mündlichen oder textlichen Auftragsbestätigung durch Rechtsanwalt Wolf-Dieter Czap.
2) Leistung, Vergütung
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Annahme des Auftrages angebotenen Gebühren und Preise. Preis- und Leistungsangaben stehen im übrigen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen künftigen Änderung.
Wir behalten uns auch vor, angebotene Leistungen bei Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwalts - Vergütungsgesetzes (RVG).
3) Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, dem Rechtsanwalt die zur Bearbeitung seines Auftrages erforderlichen Urkunden und Unterlagen vollständig und in zeitlich geordneter Reihenfolge zur Verfügung zu stellen. Soweit dies nicht ausdrücklich anders erbeten wird, ist die Anfertigung und Überlassung von Fotokopien durch den Mandanten ausreichend.
Der Mandant hat den Rechtsanwalt wahrheitsgemäß und vollständig über den seinem Auftrag zugrunde liegenden Sachverhalt aufzuklären. Dies umfaßt insbesondere Sachverhalte, die dem Mandant nachteilig erscheinen.
4) Beratungs- und Prozeßkostenhilfe
Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt schon vor Zustandekommen des Anwaltsvertrages auf eine beabsichtigte Beantragung von Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe hinzuweisen. Eine rückwirkende Bewilligung von Beratungs- und Prozeßkostenhilfe ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5) Rechtsschutz
Der Mandant soll den Rechtsanwalt frühzeitig über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung informieren.
Der Rechtsanwalt kann eine kostenlose Prüfung des Rechtsschutzfalles, die Einholung von Deckungszusagen sowie laufende Information an die Rechtsschutzversicherung ablehnen, wenn dies für ihn einen nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand bedeutet.
6) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Anwaltskanzlei. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten aus einem Mandatsverhältnis ist Bamberg.
(Stand 01.01.2009)