Aufrechnungsverbot
Aufrechnungsverbote, also Klauseln die eine Aufrechnung vollständig ausschliessen sind unzulässig und unwirksam.
Aufrechnungsbeschränkung
Klauseln, die die Aufrechnung gegen Forderungen des Verwenders von einer Zustimmung oder einem Anerkenntnis des Verwenders abhängig machen, sind stets unwirksam.
Zulässig sind jedoch solche Klauseln, nach denen eine Aufrechnung gegen Forderungen des Verwenders nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig ist.