Menü
header-image

Rechtsgebiete/AGB-Recht/Überblick

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB sind vorformulierte Vertragsklauseln einer Vertragsseite, die verwendet werden, um wiederkehrende Geschäfte oder Verträge einheitlich und möglichst unter Berücksichtigung aller denkbaren tatsächlichen sowie gesetzlichen Eventualitäten zu regeln.

 

Da Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht individuell ausgehandelt, sondern von dem Klausel-Verwender gegenüber seinem Vertragspartner stets zur Bedingung eines Vertragsabschlusses gemacht werden, enthält das BGB in den §§ 305 ff BGB gesetzliche Regeln zum Schutz des Klauselverwendungs-Gegners. Vereinbart und wirksam sind nur solche AGB-Klauseln, die diesen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Das gilt sowohl im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern, als auch im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern.

 

Grundsätzlich sind alle AGB-Klauseln unwirksam, die für den Verwendungsgegner unklar, mehrdeutig, überraschend oder unangemessen benachteiligend sind. Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt damit in der Praxis für beide Vertragsparteien immer eine juristische Gratwanderung dar.

 

Der Verwender von AGB-Klauseln sieht sich dabei in mehrfacher Hinsicht einem beträchlichen Risiko ausgesetzt. Einerseits besteht die Gefahr, Verträge nicht im Sinne der eigenen AGB abwickeln zu können, andererseits das nicht minder gewichtige Risiko, von Mit-Konkurrenten oder Institutionen zur Wahrung eines lauteren Wettbewerbs wegen der Verwendung unzulässiger AGB kostenpflichtig abgemahnt zu werden.