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Rechtsgebiete/Anzeigenbetrug/Bitte melden

Anzeigenbetrug

Schwindel und Betrug bitte melden!

 

Warum Sie Fälle von Anzeigenschwindel und Anzeigenbetrug unbedingt melden sollten.

Wenn Sie auf einen Anzeigenbetrug oder Anzeigenschwindel hereingefallen sind sollten Sie Ihren Fall unbedingt weitermelden und auch einen Rechtsanwalt um Rat fragen, der sich auf diesem Gebiet auskennt.

 

Sie sind nicht chancenlos!

 

Das beweisen die vielen Gerichtsurteile, die mittlerweile zu dieser Thematik im Internet veröffentlich sind. In den allermeisten Fällen sind die Verträge unwirksam und in vielen Fällen können sogar bereits bezahlte Rechnungen zurück gefordert werden.

 

Das gilt gerade auch für Unternehmer. Mir ist dabei bewußt, daß das viele Rechtsanwälte und Richter anders sehen, wenn man Sie um einen Rat fragt. Selbst sehr gute Juristen übersehen dabei meistens einen nicht naheliegenden dafür aber überaus wichtigen Gesichtspunkt, der derzeit die meisten Anzeigenverträge unwirksam macht.

 

Also unternehmen Sie etwas! Lassen Sie einen Betrug nicht auf sich sitzen. Machen Sie die Sache publik, warnen Sie andere, tauschen Sie Informationen aus, erschweren Sie den Betrügern das Geschäft und setzen Sie sich vor allem zur Wehr. Der Staat kann Ihnen jedoch in zivilrechtlicher Hinsicht nicht unmittelbar helfen, das müssen Sie in aller Regel selbst angehen.

 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und vertrete Sie auch bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich. Bitte melden Sie Ihren Fall zumindest an mich und schicken Sie mir alle relevanten Unterlagen zu. Melden können Sie Ihren Fall auch an die in der Seitenleiste genannten Vereine und Organisationen.

 

Wenn Sie Ihren Fall an mich melden, bitte ich den in der rechten Spalte vorbereiteten Fragebogen zu verwenden.

 

Zusätzlich sollten Sie gegebenenfalls auch Strafanzeige bei ihrer Polizeidienststelle mit der Bitte erstatten, die Anzeige an die zuständigen Behörden am Sitz der betreffenden Firmen weiter zu leiten. Strafanzeigen dürfen Sie aber nicht leichtfertig stellen, sondern nur dann, wenn tatsächlich der konkrete Verdacht einer gegen Sie begangenen oder versuchten strafbaren Handlung besteht.

 

Strafanzeigen an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden sind in strafrechtlicher Hinsicht wichtig, damit diese schnell einen Überblick über die Dimension der Betrugsfälle erhalten.

 

In einigen Bundesländern existieren mittlerweile spezialisierte Ermittlungsabteilungen für Wirtschaftskriminalität, die sich auf die relativ aufwendigen Ermittlungen in Fällen von Anzeigenschwindel und Anzeigenbetrug spezialisiert haben. In einzelnen Fällen in jüngerer Vergangenheit wurden solche Betrügereien auch relativ zügig durch Untersuchungshaft gegenüber den Haupttätern und Vermögensbeschlagnahme unterbunden.

 

Bayern ist hier leider kein Vorreiter, hier ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft oft leider nur die Verkehrspolizei. Ihre Anzeige ist trotzdem sehr wichtig, damit die Dimensionen dieser Straftaten irgendwann doch erkannt werden können.

 

(WDC)