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Rechtsgebiete/Anzeigenbetrug/Die Branchenbuch-Masche

Betrug mit Werbeanzeigen

Die Masche mit dem Branchenbuch

Es gab einmal vor langer Zeit bundesweit ein sehr bekanntes "Branchenbuch". Diese Zeiten sind Vergangenheit, gleichwohl haben Begriffe wie "Gelbes Branchenbuch", "Das Branchenbuch" oder das "Branchenbuch-IhrerGemeinde" immer noch einen ganz besonderen Klang.

 

Branchenbuch-Verzeichnisse existieren mittlerweile wie Sand im Meer. Das Spektrum reicht von kostenlosen Allgemeinen Branchenbüchern bis zu sehr berufsspezifischen Branchenverzeichnissen. Die Preise für diese Einträge variieren zwischen "kostenlos" und mehreren hundert Euro pro Jahr. Vor allem aufgrund dieser Bandbreite von Eintragungskosten und der bestehenden Konkurrenzsituation sind die Vertriebsmethoden nicht aller, aber mancher Firmen von Vorne herein auf Überrumpelung und Täuschung der Inserenten angelegt.

 

Das führt dazu, dass vor allem jeweils im Oktober und November millionenfach Korrekturabzüge für Einträge in ein Branchenbuch verschickt werden. Und was immer Sie mit dem Begriff "Branchenbuch" oder "Gelbe Seiten" assoziieren, Sie befinden sich aller Voraussicht nach im Irrtum.

 

Zunächst erhalten Sie möglicherweise unaufgefordert einen Anruf und wird Ihnen mitgeteilt, dass es um Ihren bereits bestehenden Branchenbucheintrag geht. Sie werden gefragt, ob Ihr Eintrag in das neue Branchenbuch wieder erfolgen und ob der Eintrag um Ihre Internetangaben erweitert werden soll.

 

Kurze Zeit später erhalten Sie ein schriftliches Fromular. Oberflächlich besehen handelt es sich um einen Korrekturabzug und nicht selten besteht aufgrund der grafischen Gestaltung der deutliche Eindruck, es handele sich um Ihren bestehenden Eintrag in das neue Branchenbuch der "Gelben Seiten".

 

Auf den ersten Blick sticht Ihnen ausserdem ins Auge, dass in Ihren Adressdaten ein grober Fehler enthalten ist. Ihre Berufsbezeichnung stimmt nicht, es könnte aber auch sein, dass Ihre Anschrift und Ihre Telefon- oder Telefaxdaten nicht korrekt in dem Formular wiedergegeben sind, und so korrigieren Sie Ihre Daten, ergänzen vielleicht noch schnell die E-Mail und Internetadresse und anschliessend faxen Sie das Formular an die angebene Faxnummer.

 

Der Vorgang ist eigentlich schon vergessen, da erhalten Sie per Post eine Auftragsbestätigung, einen Korrekturabzug für Ihren Eintrag und last but not least eine gesalzene Jahres-Rechnung für einen Eintrag in ein Unternehmensverzeichnis im Internet, von dem weder Sie noch sonst irgendein halbwegs interessierter Internetnutzer je gehört haben.

 

Bei Durchsicht der Vertragsunterlagen müssen Sie zu Ihrem Entsetzen feststellen, dass Sie einen Zwei-Jahresvertrag ohne vorzeitige Kündigungsmöglichkeit abgeschlossen haben, weil der vermeintliche Korrekturabzug für den Eintrag in das Branchenbuch tatsächlich, aber gut versteckt einen erstmalig neuen kostenpflichtigen Auftrag darstellte.

 

Offensichtlich sind Sie auf eine beabsichtigte Täuschung hereingefallen und sollten sich in dieser Situation erst einmal in Ruhe beraten lassen und weitere mögliche Schritte überlegen.

(wdc)