Betrug mit Werbeanzeigen
Die "Kölner Masche" oder "Telefax-Masche"
Auch wenn das für Sie nur ein schwacher Trost ist, kann ich Ihnen versichern, daß Sie nicht alleine sind. Unter den Betroffenen sind Handwerker ebenso wie Akademiker zu finden, kleine Einzelfirmen bis hin zu Großfimen, sogar Rechtsanwälte und Notare.
Die Masche ist dabei immer ähnlich und könnte in einem fiktiven Fall so abgelaufen sein, wie in diesem Beitrag geschildert.
Die Vorgeschichte:
Sie haben bestimmt irgendwann in letzter Zeit in einem örtlichen Faltplan, Magazin oder einer Broschüre Ihrer Stadt oder Gemeinde eine Anzeige geschaltet. Was Sie nicht ahnen ist, daß bundesweit Reisende unterwegs sind, um diese Magazine und Broschüren einzusammeln und zusammenzutragen. Die Anzeigen werden heraus kopiert, gescannt oder geschnitten und landen nach Postleitzahlbereichen sortiert im Ordner eines Call-Agenten. Dieser montiert ihre Anzeige in eine Faxvorlage, in der relativ klein Anzeigenpreise und Vertragsbedingungen für einen neuen Auftrag eingetragen sind, versieht die Vorlage eventuell mit ein paar handschriftlichen Vermerken wie dem Zusatz "Änderungen ?" oder "läuft nach Kündigung aus." und anschließend faxt er Ihnen dieses Schriftstück unaufgefordert zu.
Die Auftragserteilung:
Parallel zu dem Telefax erfolgt nun der Anruf des Call-Agenten.
Bei diesem Anruf wird von dem Call-Agenten durch irreführende Angaben der Eindruck erweckt, es gehe lediglich um die Bestätigung eines bereits in der Vergangenheit erteilten Auftrages oder um die Genehmigung eines Korrekturabzuges. Teilweise wird das ausdrücklich behauptet, teilweise wird der Eindruck durch halbwahre Aussagen erzeugt. Das klappt deswegen so gut, weil bei vielen Betroffenen aufgrund des Wiedererkennungseffektes ihrer Anzeige der Eindruck entsteht, es handele sich ja um den seinerzeit tatsächlich erteilten Auftrag.
Vom Call-Agenten wird dabei beispielsweise behauptet, es sei schon alles bezahlt und müsse nur noch der Korrekturabzug genehmigt werden, oder es wird behauptet, für die Verlängerung eines angeblich bereits erteilten Auftrages würden nochmal geringfügige einmalige Kosten anfallen. Wenn der Chef nicht da ist, heißt es auch schon mal, die Sache sei ja schon genehmigt und vom Chef abgesegnet, es fehle nur eben noch eine Unterschrift unter den Korrekturabzug.
Besonders perfide ist der Trick, auf das Auftragsformular zu schreiben "Zweitauflage soll entfallen", "keine automatische Verlängerung" oder "endet nach dieser Auflage" und beim Anruf zu behaupten, das Telefax müsse lediglich als Bestätigung unterschrieben werden, damit die Folgeauflage nicht mehr gedruckt werde. Verschwiegen wird dabei jedoch, daß mit dieser Unterschrift gleichzeitig und erstmalig die Erstauflage beauftragt wird.
Die auf dem Telefax handschriftlich eingetragenen Preise werden dabei in aller Regel erst gar nicht erwähnt; bei Rückfragen wird die Bedeutung herunter gespielt und auch die übrigen kleingedruckten Vertragsbestimmungen nicht erläutert.
Dringend macht der Call-Agent die Sache auf jeden Fall und drängt sehr auf die Erteilung der Unterschrift, so daß auch gar nicht viel Zeit und Ruhe bleibt, das Telefax sorgfältig zu überprüfen.
Die Folge ist, daß das Telefax von Ihnen ohne genaues Hinsehen unterschrieben und an die auf dem Telefax angegebene Nummer geschickt wird.
Der Bonusauftrag:
In der Regel passiert dann erstmal ein paar Tage nichts. Bis Sie wieder ein Telefax von einem Call-Agenten bekommen. Das Telefax hat fast genau die Aufmachung, wie das von Ihnen vor ein paar Tagen unterschriebene Fax. Allerdings steht im Briefkopf nun eine andere Firma.
Der Anruf des Agenten läßt ebenfalls nicht lange auf sich warten. Durch unwahre Behauptungen, jedenfalls aber irreführende Angaben wird bei Ihnen wieder der Eindruck erzeugt, daß lediglich ein weiterer Korrekturabzug zu genehmigen sei. Der Anrufer gibt sich dabei beispielsweise als Mitarbeiter der Druckerei aus, die den Anzeigenauftrag drucken soll. Gearbeitet wird auch hier mit der Assoziation der Betroffenen, die durch die im Telefax enthaltene Anzeigenvorlage erzeugt wird.
Die Folge ist, daß auch dieses zweite Telefax von Ihnen unterschrieben und an die Gegenseite zurück geschickt wird.
Die Abrechnung:
Jetzt erst erfolgt die Abrechnung des ersten Auftrages, verbunden mit einem weiteren Korrekturabzug. Nachdem Sie die erste Rechnung vielleicht schon überwiesen haben und sich immer noch fragen, warum Sie dauernd neue Korrekturabzüge erhalten, trudelt eine zweite Rechnung ein.
Spätestens jetzt merken Sie, daß Sie tatsächlich zwei neue Aufträge bei zwei verschiedenen Firmen unterschrieben haben, für die Sie bezahlen sollen. Jemand der Ihnen dazu etwas erklären kann, ist nur sehr schwer an´s Telefon zu bekommen und auf schriftliche Beschwerden hin, erhalten Sie nichtssagende Formbriefe, die Ihnen versichern, daß die Aufträge nach üblichen kaufmännischen Gepflogenheiten zustande gekommen seien.
Die eigentliche Überraschung kommt jedoch erst noch, denn nicht wenigen Betroffenen ist zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht klar, daß Sie gerade erst die Rechnung für die erste von jeweils 3 - 4 vereinbarten Auflagen pro Jahr erhalten haben.
In dieser Situation sollten Sie sich zunächst fundierten anwaltlichen Rat einholen.(wdc)