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Rechtsgebiete/Anzeigenbetrug/Gegnerliste

Betrug mit Werbeanzeigen

Gegnerliste

Die öffentliche Auflistung von Firmen, die in dem Verdacht stehen, Anzeigenverträge durch betrügerische arglistige Täuschung zu erlangen, stellt objektiv gesehen zunächst einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dieser Firmen und ihrer Inhaber dar.

Gleichwohl kann die Veröffentlichung einer solchen auf sachlichen Grundlagen basierende Liste durch ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf Meinungsfreiheit gerechtfertigt sein.

Naturgemäß halten jedoch betrügerisch agierende Anzeigenverlage eine Information der Öffentlichkeit nicht für erforderlich und sehen sich vor allem in ihren Persönlichkeitsrechten rechtswidrig erheblich beeinträchtigt.

Um insoweit Rechtsstreitigkeiten schon von vorneherein aus dem Weg zu gehen, veröffentliche ich auf meinen Webseiten im Zusammenhang mit der Schilderung der Aktivitäten von betrügerischen Anzeigenverlagen keine Gegnerliste.

(wdc)