Hinweis
Sind die Daten richtig erfasst?
Änderungen können Sie mir gerne mitteilen, um die Angaben auf einem aktuellen Stand zu halten.
Im Anzeigenrecht verfügt meine Kanzlei über Erfahrungen mit einer Vielzahl von Anzeigenverlagen aus einer mittlerweile mehr als fünfzehnjährigen Praxis. Ich vertrete dabei ausschließlich Anzeigenkunden und bin bundesweit tätig.
Nachstehend finden Sie einen Teil der Anzeigenverlage und Adressbuchverlage, gegen die ich jeweils in den letzten drei Jahren im Auftrag meiner Mandanten beratend, außergerichtlich oder gerichtlich tätig bin oder tätig gewesen bin. Die Aufnahme einer Firma in diese Liste stellt dabei kein ehrenrühriges Werturteil oder die Unterstellung unlauterer Methoden bei ihren Geschäften dar.
Hinweis:
Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche "neutrale" Gegnerliste ausdrücklich für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Die Veröffentlichung dieser Liste erfolgt unter dem Schutz des Art. 12 (1) GG in Verbindung mit Art. 5 (1) GG. Die Aufnahme einer Firma in diese Liste stellt insbesondere kein ehrenrühriges Werturteil oder die Unterstellung unlauterer Methoden bei ihren Geschäften dar (Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06).