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Rechtsgebiete/Anzeigenrecht/Häufige Fragen

Anzeigenrecht

Häufig gestellte Fragen

Sollte ich einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn ich ein Problem mit einem Anzeigenvertrag habe?

Ja, ein Rechtsanwalt, der sich auf diesem Gebiet gut auskennt, kann Ihnen unter Umständen helfen. Er wird auf jeden Fall dafür sorgen, dass Sie über etwaige Erfolgsmöglichkeiten realistisch aufgeklärt werden.

Soll ich gleich einen Anwalt beauftragen oder kann ich erstmal zuwarten?

Die Erfahrung lehrt, daß Zuwarten oder falsches Reagieren auf Korrekturabzüge, Rechnungen und Mahnungen Ihr Problem nicht lösen, sondern sich dieses stetig verschärfen wird.

Bitte kontaktieren Sie unbedingt und zeitnah einen rechtskundigen Anwalt. Es laufen ab Vertragsunterzeichnung auch Fristen zur Abgabe von Erklärungen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Ein erfahrener Anwalt wird Sie auch vor argumentativen Fehlern bewahren.

Welchen Anwalt soll ich beauftragen? Welcher Anwalt kann das bearbeiten?

Es ist ausserordentlich wichtig und kann gar nicht oft genug betont werden, dass Inserenten gut beraten sind, sich bei der Durchsetzung ihrer eigenen Interessen der Hilfe fachkundiger und erfahrener Anwälte zu bedienen.

Einige Anwälte, die auf diesem Gebiet tätig sind, investieren offensichtlich zwar sehr viel Zeit und Mühe in ihre Internetpräsenzen, vernachlässigen aber bei der Wahrnehmung der Interessen ihrer Mandanten den Grundsatz, dass die eigentliche anwaltliche Arbeit in der sorgfältigen und umfassenden Aufarbeitung und Beurteilung der Rechtslage besteht. Dies ist eine zugegebenermaßen zeitaufwendige und mühselige Arbeit, die auch nicht immer unbedingt in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den streitigen Gegenstandswerten steht. Aber das darf unter keinen Umständen zum Maßstab für die Qualität der anwaltlichen Dienstleistung werden.

So manche Urteile der Gerichte lassen erahnen, dass die Anwälte der Inserenten nur dürftigst, oberflächlich und an dem eigentlichen Kern der Sache vorbei argumentieren. Es verwundert daher nicht, dass auch und gerade wegen solcher anwaltlicher Fehlleistungen, mittlerweile das eine oder andere Urteil vorliegt, in dem die Interessen der betroffenen Inserenten leider nicht im berechtigten Umfang durchgesetzt werden konnten.

Ich habe einen Anzeigenvertrag unterschrieben; kann ich den Vertrag selbst widerrufen?

Wenn Sie eine Firma, eine Arztpraxis oder ähnliches betreiben, gelten Sie als Unternehmer und können einen einmal abgeschlossenen Vertrag nicht mehr widerrufen. Das gilt im Ergebnis auch für Schulen, Sportvereine, etc.. Einen Widerruf können nur Verbraucher, d.h. Privatpersonen in bestimmten Fällen erklären.

Ich habe einen Vertrag unterschrieben; kann ich den Vertrag kündigen?

Das hängt davon ab, ob und wann nach dem Vertrag eine Kündigung zulässig ist. Die Frage kann also nur anhand des konkreten Vertrags beantwortet werden. Wichtig ist aber zu wissen, daß eine Kündigung grundsätzlich einen Vertrag immer nur für die Zukunft, nie für die Vergangenheit beendet.

In einigen Fällen ist eine sofortige Kündigung des Vertrages möglich. Zudem kann eine ordentliche Kündigung sehr wichtig sein, um etwa eine automatische Verlängerung des Vertrages zu verhindern. Bei einer erheblichen Pflichtverletzung kann ein Vertrag unter Umständen auch bereits während der Laufzeit außerordentlich gekündigt werden. Diese Möglichkeiten, deren Voraussetzungen und deren unterschiedliche Folgen müssen mit einem Anwalt beraten werden.

Wo befindet sich Ihre Kanzlei?

Meine Kanzlei befindet sich im Nordosten von Bayern in der Nähe der Stadt Bamberg.

Woher weiß ich, daß Ihre Kanzlei tatsächlich existiert und kein Schwindel ist?

Bei Zweifeln über meine Identität oder Zulassung als Rechtsanwalt können Sie sich an die Rechtsanwaltskammer Bamberg (www.rakba.de) wenden und auf deren Internetseite eine entsprechende Auskunft einholen.

 

Können Sie mich vertreten, wenn meine Firma in einem anderen Bundesland sitzt?

Ich kann Sie bundesweit außergerichtlich und auch gerichtlich in Abstimmung mit einem Kollegen an Ihrem lokalen Gerichtsort vertreten. Die Einzelheiten erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Was kostet eine Beauftragung Ihrer Anwaltskanzlei?

Eine erste telefonische Beratung kostet 79,00 € netto (Angebot richtet sich nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Landwirte, Freiberufler). Im übrigen berechne ich üblicherweise im Anzeigenrecht für eine außergerichtliche Tätigkeit eine pauschale Vergütung. Die Höhe orientiert sich dabei an dem Gegenstandswert des Auftrages. Die Höhe der Gebühren für eine gerichtliche Auseinandersetzung bestimmt sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes - RVG.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltsgebühren oder Gerichtskosten?

Das hängt von der Art Ihres Versicherungsvertrages ab. Ob die Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernimmt, kann ich für Sie gerne vor einer Beauftragung meiner Kanzlei abklären.

Kann ich verlangen, daß die Gegenseite mir die anfallenden Anwaltsgebühren oder Gerichtskosten erstattet?

Die Frage hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Wie finden Besprechungen zu meinem Problem statt?

Besprechungen finden telefonisch statt. Schriftliche Auskünfte, Unterlagen und Dokumente werden per E-Mail, Telefax und Postversand ausgetauscht.

Kann ich zu Besprechungen auch in Ihre Kanzlei kommen?

Wenn Ihnen die Anfahrt nicht zu aufwendig ist oder sich Ihr Firmensitz in der Nähe von Bamberg befindet, können Besprechungen selbstverständlich auch in meiner Kanzlei stattfinden.

Wie werde ich über den Stand der Bearbeitung meines Falles informiert?

Sie werden stets zeitnah per E-Mail, Telefax oder Postversand über die aktuellen Entwicklungen in Ihrem Fall informiert.

 

Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie mir! kanzlei (ät) czap (punkt) de

Stand: 23.02.2021 - wdc