Anzeigenrecht
Rechtsschutz
Ob in Fällen von Streitigkeiten aus Anzeigenverträgen Rechtsschutz im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung besteht, kann nicht allgemein beantwortet werden und bedarf in jedem Fall einer begründeten Anfrage an die Versicherung. Grundsätzlich ist nach meiner Auffassung folgendes zu beachten:
Zunächst einmal ist entscheidend, welche Art von Rechtsschutzversicherung besteht. Dabei ist nicht so sehr ausschlaggebend, ob das eine Privat-Rechtsschutz-Versicherung oder Rechtsschutzversicherung für Gewerbetreibende und/oder Selbständige ist, sondern ausschlaggebend sind die in der jeweiligen Versicherung eingeschlossenen Leistungsarten.
In Frage kommen vor allem die beiden Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz und Vertrags-Rechtsschutz nach den jeweils geltenden Rechtsschutzbedingungen (die jeweils geltenden Vertragsbestimmungen sind im Einzelfall zu prüfen!).
Vom Vertrags-Rechtsschutz sind grundsätzlich alle Streitigkeiten aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen umfaßt.
Darunter würden Streitigkeiten auf Rückzahlung von bereits gezahlten Rechnungen oder die Abwehr von Forderungen der Gegenseite fallen.
Im Rahmen gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit ist diese Leistungsart aber regelmäßig gerade nicht vereinbart, sondern nur für den Privat-Bereich. Damit besteht insofern normalerweise kein Versicherungsschutz.
Ist der Vertragsrechtsschutz für den gewerblichen Bereich versichert, dann im Regelfall nur bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
(wdc)