Anzeigenrecht

Überblick

Anzeigenverträge existieren in vielerlei Formen und Ausgestaltungen. Es handelt sich dabei in der Regel um Werkverträge. Die beiderseitigen Rechtspflichten bestimmen sich insoweit nach den allgemeinen und besonderen Vorschriften des BGB.

Unter Anzeigenverträgen versteht man allgemein Anzeigen, Adressen-Verzeichnisse oder Branchenbücher in Form von Zeitschriften, Broschüren, Internetverzeichnissen oder ähnlichen Werbeobjekten.

Bei Rechtsfragen zum Umfang und der Erfüllung der wechselseitigen Vertragspflichten empfiehlt es sich, einen im Anzeigenrecht kundigen Rechtsanwalt mit der Vertretung der eigenen Interessen zu beauftragen, der mit den Feinheiten der Materie vertraut ist.

Unsere Kanzlei vertritt und berät Anzeigenkunden bundesweit. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie eine Frage oder ein Problem haben.

(wdc)