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Rechtsgebiete/Anzeigenrecht/Vergleich geschlossen?

Anzeigenrecht

Vergleich geschlossen?

Auch wenn Sie im Rahmen einer Auseinandersetzung bereits einen Vergleich mit einem Anzeigenverlag abgeschlossen haben, muß das noch keine endgültige Regelung sein.

Zunächst einmal ist zu prüfen, ob ein Vergleich überhaupt formal wirksam zustande gekommen ist. In vielen Fällen soll der Vergleich nämlich erst mit der Zahlung des Vergleichsbetrages wirksam werden. Solange das nicht der Fall ist, liegt gar kein Vergleichsvertrag vor.

Ist ein Vergleich zustande gekommen, sind Sie selbstverständlich mit solchen Einwänden ausgeschlossen, die Sie bei Abschluß des Vergleiches kannten oder hätten kennen müssen. Sie können also in der Regel nicht mehr einwenden, sich bei Unterschrift unter den Anzeigenauftrag geirrt zu haben.

Aber in vielen Vergleichen wird lediglich (aus Kulanz) die Laufzeit der Verträge verkürzt. Im übrigen soll der Anzeigenvertrag aufrecht erhalten werden. Das hat die Konsequenz, daß die Verträge weiterhin rechtlich überprüfbar sind und die Verlage auch die Erfüllung Ihrer Vertragspflichten schulden.

(wdc)