Bau- & Architektenrecht
Überblick
Das Baurecht umfaßt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der technischen Planung, Genehmigung und Errichtung von Bauobjekten und den daran Beteiligten.
Häufig ergibt sich Beratungsbedarf hinsichtlich
- der allgemeinen Rechte und Pflichten aus einem Bauvertrag oder Architektenvertrag
- Inhalt und Umfang von Baubeschreibungen
- der Werklohnforderungen der Unternehmer und Subunternehmer
- der Honorarforderungen der Architekten, Statiker und Ingenieure
- Mängeln der Bauleistung oder der Planungsleistung
- Ansprüchen aus Kaufpreis-, Handwerkersicherungs-, oder
- Gewährleistungsbürgschaften
- der Ansprüche aus dem Handel mit Baustoffen
Unsere Kanzlei ist auf diesem Gebiet seit vielen Jahren erfolgreich tätig.
(wdc)