Leasing

Überblick

Leasing ist eine moderne Form der Finanzierung von Investitionsgütern aller Art.

Besondere Bedeutung hat das Leasing dabei mittlerweile vor allem bei der Finanzierung und Nutzung von Kraftfahrzeugen gewonnen. Dies gilt gleichermaßen für den gewerblichen und den privaten Kfz-Markt und betrifft damit das Leasen von PKW, LKW und sonstigen Nutzfahrzeugen. In zunehmendem Maße werden aber auch andere Geräte und Maschinen geleast.

Im Jahr 2004 leasten die Deutschen bereits für mehr als 40 Mrd. Euro Autos, Computer und Maschinen. Dieser Form der Finanzierung werden auch für die kommenden Jahre hohe Wachstumsraten vorhergesagt.

Aufgrund der Besonderheiten des Leasings ergeben sich zwischen den beteiligten Vertragspartnern Lieferant, Leasingnehmer und Leasinggeber leasingtypische Reibungspunkte.

Im Wesentlichen sind dies die folgende drei Bereiche, in denen anwaltlicher Rat erforderlich werden kann:

a) wegen Mängeln und Beschädigungen der Leasingsache bei Beginn oder während der Laufzeit des Leasing-Vertrages.

b) wegen einer gewünschten Beendigung von Leasingverträgen vor Ablauf der Leasingzeit.

c) wegen der Abrechnung von Leasingverträgen nach einer vorzeitigen oder normalen Beendigung des Leasingvertrages.

Die Beurteilung der dabei auftretenden Rechtsfragen setzt in aller Regel eine genaue Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung zum Leasingrecht voraus, weil es ein Leasing-Gesetz in diesem Sinne nicht gibt. Insoweit ist es für Laien in aller Regel auch schwer zu beurteilen, ob sich eine Leasingfirma bei auftretenden Problemen und der Vertragsabrechnung rechtmäßig verhält.

(wdc)