Rechtsschutz
Streitigkeiten über Ansprüche aus Mietverträgen sind im allgemeinen rechtsschutzversichert, wenn ein entsprechende Mietrechtsschutzversicherung abgeschlossen ist.
Rechtsschutz besteht insoweit sowohl für Vermieter, als auch für Mieter.
Zu beachten ist allerdings gerade im Mietrecht, dass die Versicherung bereits zu dem Zeitpunkt bestanden haben muß, zu dem der angebliche oder tatsächliche Rechtsverstoß begangen oder auch nur behauptet worden ist.
(wdc)