Urheberrecht

Überblick

Das Urheberrecht spielt im Bewußtsein des Durchschnittsbürgers nach wie vor eher eine untergeordnete Rolle. Das hängt sicherlich damit zusammen, daß urheberrechtliche Fragestellungen bis vor einigen Jahren im Alltag nicht wirklich von allgemeiner gesellschaftlicher Relevanz waren.

Natürlich kann sich fast jeder daran zurück erinnern, daß er auf dem Schulhof Musik-Kassetten getauscht oder sich Schallplatten oder DVDs zum Kopieren ausgeliehen hat. Schon damals hat sich jedoch kaum jemand Gedanken über die Zulässigkeit dieser Kopien gemacht. Und wer Kopien von Platten, DVDs oder Videos nicht im großen Stil und gegen Bezahlung verkaufte, mußte im Grunde auch keine Verfolgung durch Ermittlungsbehörden oder beispielsweise die Musikindustrie befürchten.

Insofern muß man sich eigentlich nicht wundern, daß sich der Durchschnittsbürger auch bei der Vervielfältigung und der unentgeltlichen Weitergabe von Filmen, Bildern, Musikstücken und ähnlichen Werken im aufkommenden Internet zunächst keine großen Gedanken über die rechtliche Zulässigkeit machte. Begünstigt wurde diese Entwicklung möglicherweise durch den bis heute weit verbreiteten Gedanken des freien Zugangs zu freien Informationen aller Art.

Aufgrund der zunehmenden technischen Entwicklung und der zunehmenden Verbreitung des Internets stieg daher die zulässige wie auch die unzulässige Vervielfältigung und Verbreitung von Informationen in Form von Musikstücken, Videofilmen, etc. explosionsartig an.

In der logische Konsequenz und wegen der nicht unerheblichen wirtschaftlichen Relevanz mußte diese Entwicklung allerdings dazu führen, daß die Rechteinhaber und insbesondere die großen Rechte-Verwertungsgesellschaften auf diese Aktivitäten im Internet aufmerksam wurden und begannen, die rechtswidrige Verletzung von Urheberrechten zu unterbinden.

Und ebenso wie das Internet die Möglichkeiten der Verbreitung und Vervielfältigung von Informationen vereinfachte, vereinfachte es die Möglichkeiten, solche Aktivitäten zu überwachen, zu verfolgen und die Urheberrechtsverletzer zu identifizieren.

Deshalb besteht heute die Situation, daß das technisch immer einfach werdendere Kopieren und Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützter Information bei einem damit gepaarten weitgehend fehlenden Unrechtsbewußtsein der Bevölkerung  auf gleichzeitig technisch und finanziell immer effizientere Möglichkeiten der Rechteinhaber trifft, rechtswidrige Urheberrechtsverstöße zu verfolgen und die Rechteverletzter zur Verantwortung zu ziehen.

Man kann zu der Idee freier Information stehen wie man will. Anerkennen müssen selbst deren Befürworter, daß es unfreie Information gibt, die nicht nach Belieben kopiert und weiterverbreitet werden darf.

In den letzten Jahren nehmen daher die Aktivitäten diverser Anwaltskanzleien spürbar zu, die sich Rechteinhabern und hier insbesondere den großen Verwertungsgesellschaften für Musik und Film angedient haben, um tatsächliche oder vermeintliche Urheber- und Wettbewerbsverstöße im Internet zu ahnden. Über das Vehikel der Strafanzeige werden zu den ermittelten Anschlußdaten die jeweiligen Anschlußinhaber ausfindig gemacht und diese dann mit sogenannten Abmahnungen und erheblichen Schadenersatzforderungen konfrontiert.

Diese Abmahntätigkeit im Dienste der Rechte-Industrie hat sich zu einem äußerst lukrativen Betätigungsfeld entwickelt. Zumal der an und für sich rechtstreue ertappte Durchschnittsbürger sich, wie die Praxis zeigt, durch die Drohung mit einem Strafverfahren und vermeintlich begründeten exorbitanten Schadenersatzforderungen leicht einschüchtern läßt.

Allerdings sollte selbst bei einer rechtswidrigen Urheberrechtsverletzung die Angemessenheit von Schuld zu Strafe und Schadenersatz gewahrt bleiben. Aus diesem Grund und insbesondere dann, wenn Minderjährige und deren Eltern mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen konfrontiert sind, sollte unbedingt ein fachkundiger Rechtsanwalt um Rat und Hilfe gebeten werden.  

(wdc)