Warum einen Rechtsanwalt fragen?
Soll man nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt mit der Regulierung der Schäden beauftragen?
Wenn Sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Mietwagenproblematik kennen und Schadenminderungspflicht, Wiederbeschaffungswert, Wiederbeschaffungsaufwand, fiktive Schadensabrechnung nach Gutachten, Restwert, Quotenvorrecht, Haushaltsführungsschaden, Heilungskosten, 130%-Grenze, Nutzungsausfall und Differenzbesteuerung für Sie alltägliche Begriffe sind, dann brauchen Sie bei einem Verkehrsunfall anwaltliche Hilfe wahrscheinlich nicht.
Andernfalls sollten Sie eventuell über einige Punkte und gängige Klischees nachdenken:
1) Ja, Rechtsanwälte möchten mit ihrer Diensleistung Geld verdienen! Das ist schließlich unser Beruf.
2) Ja, Versicherungen können schnell und unbürokratisch helfen! Woher wissen Sie aber, daß man Ihnen nicht schnell und unbürokratisch nur die Hälfte Ihres Unfall-Schadens ersetzt?
3) Ja, es ist die Aufgabe von Versicherungen die versicherten Schäden zu ersetzen! Aber es ist auch die Aufgabe der Versicherungen, Ihren Aktionären eine gute Bilanz vorzulegen und möglichst hohe Gewinne zu erwirtschaften.
4) Wie oft sind Sie in Verkehrsunfälle verwickelt? Besteht zwischen Ihnen und dem Sachbearbeiter der Versicherung ein Wissens- und Erfahrungsgefälle? Wäre es nicht sinnvoll jemand um Rat zu fragen, der sich mit der Regulierung von Sachschäden und Personenschäden auskennt und auf Ihrer Seite steht?
5) Wer ersetzt Ihnen nach einem Verkehrsunfall Ihren Zeitaufwand für das Ausfüllen von Formularen, Unfallberichten, für Telefonate und Besprechungen mit dem Sachbearbeiter der Versicherung?
6) Ihre Reparatur-Werkstatt kümmert sich um Alles? Dieser Service hört aber bestimmt dann auf, wenn es um Schmerzensgeld und Heilungskosten geht oder wenn plötzlich eine eigene Mitschuld an dem Unfall im Raum steht. Und woher wissen Sie, ob Ihnen die Kosten für den bereitwillig angebotenen Mietwagen als Unfallersatzwagen von der Versicherung vollständig erstattet werden? Wären Sie vielleicht besser gefahren, wenn Sie stattdessen einen Nutzungsausfallschaden geltend gemacht hätten?
7) Hätten Sie gewußt, daß Ihr Schadenersatzanspruch gegen einen Unfallverursacher und seine Versicherung automatisch auch Ihre Anwaltskosten beinhaltet? Oder anders gefragt; warum sollte man denn nicht einen Rechtsanwalt mit der Unfallschadenregulierung beauftragen?
(wdc)