Versicherungsrecht
Überblick
Für Aufsehen sorgt derzeit eine Entscheidung des LG Bamberg vom 08.02.2006 - 2 O 764/04 iVm einem Anerkenntnis-Urteil des BGH vom 29.07.2009 - I ZR 22/07 zu Ratenzahlungszuschlägen bei Versicherungsverträgen.
Es spricht vieles dafür, dass Versicherungsunternehmen ihren Kunden seit Jahrzehnten rechtswidrig überhöhte Teilzahlungszuschläge bei der Prämienzahlung berechnet haben.
Betroffene Versicherungskunden dürften sehr gute Chancen haben, diese überhöhten Beträge zumindest teilweise zurück zu fordern, auch wenn die Versicherungswirtschaft und insbesondere deren Interessenverband GDV im Moment noch alles daran setzen, diese Ansprüche als unberechtigt und unbegründet darzustellen.
Da es insgesamt möglicherweise um Forderungen in beträchtlicher Höhe geht, ist diese Haltung auch nicht weiter verwunderlich. Betroffene Kunden sollten sich davon aber nicht einschüchtern lassen.
Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot zur Überprüfung Ihrer Versicherungsunterlagen und möglicher Rückzahlungsansprüche inklusive der Berechnung der zu Ihren Gunsten bestehenden Zahlungsansprüche.
(wdc)
