Werberecht der Freien Berufe

Überblick

War Ärzten, Rechtsanwälten und Apothekern früher aufgrund sehr restriktiver Berufsordnungen Werbung nur in sehr beschränktem Umfang möglich, befindet sich das Werberecht der sogenannten Freien Berufe seit einigen Jahren in der Phase eines tiefgreifenden und liberalisierenden Wandels.

 

Diese Entwicklungen werden nach Umfragen anscheinend nicht unbedingt von der Mehrheit der betroffenen Berufskreise geteilt, gleichzeitig sorgt der zunehmende und teilweise recht massive Konkurrenzdruck und Wettbewerb innerhalb der Berufsgruppen dafür, dass Werbung als Marketinginstrument eine immer bedeutendere Rolle spielt.

 

Allerdings ist im Spannungsfeld zwischen Berufsordnungen und Kammern auf der einen Seite sowie dem liberalisierten Werberecht auf der anderen Seite für den betroffenen Freiberufler nicht immer zu erkennen, welche Werbemassnahmen zulässig sind und mit welchen Massnahmen die Grenze zu unlauterem Wettbewerb oder sogar berufswidrigem Verhalten überschritten werden.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass solche Verstösse zumindest erheblich finanzielle wenn nicht sogar strafrechtliche Konsequenzen haben können.

 

Eine fundierte anwaltliche Beratung zu etwaig beabsichtigten Werbemassnahmen ist daher in jedem Fall die vorteilhaftere Alternative. Bei Interesse und Beratungsbedarf erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

(wdc)