Anzeigenbetrug
Betrug durch Forderungseinzug (Urteil AG Karlsruhe vom 12.08.2009 - 9 C 93/09)
Aus den Gründen:
[Die Rechtsanwältin hat] in einer Vielzahl von Fällen Ansprüche aus angeblich so zustandegekommenen Verträgen geltend [ge]macht. Ihr war die Gestaltung der Intemetseite bekannt. Nach dem unbestrittenen Vortrag der Klägerin hat sie in vergleichbaren Fällen nach Androhung negativer Feststellungsklagen mehrfach erklärt, die entsprechenden Rechnungen würden storniert. Dies zeigt, dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren. Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung der Klägerin mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte zu erstatten hat.
Hinweis: Die Entscheidung erging im Kontext mit Abofallen im Internet, ist aber von der Sachlage her auf alle zivilrechtlichen Forderungen aus unwirksamen oder nichtigen Verträgen übertragbar.