Positivliste zur Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 (Stand 19.03.2020)
Auslegungshilfe zur Allgemeinverfügung vom 16.03.2020
Bei der folgenden Positivliste ist berücksichtigt, dass gemäß den Empfehlungen des Kabinettsausschusses der Bundesregierungzur Corona-Epidemie an die Bundesländer insbesondere „Dienstleister und Handwerker“ generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können sollen. In der nachfolgenden Positivliste wird nur auf bekanntgewordene Zweifelsfälle eingegangen. Sie dient nur als ergänzende Auslegungshilfe für die Allgemeinverfügung vom 16.03.2020
Positivliste: Welche Unternehmen sollen weiterhin öffnen dürfen