Datenschutz - DSGVO - BDSG-Neu
DSGVO
Bayerischer Ministerrat beschließt Bayerischen Weg zur Anwendung der DSGVO
Veröffentlichung gemäß Ministerratsbeschluss vom 5. Juni 2018
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Der Bayerische Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung
Der Ministerrat beschließt nachfolgenden Bayerischen Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung des Datenschutzrechts, die die Ziele der Datenschutz-Grundverordnung sachgerecht und mit Augenmaß verfolgt und damit auch ihre Akzeptanz in der Bevölkerung fördert:
– Kein Amateursportverein, keine Musikkapelle oder sonstige vor allem durch ehrenamtliches Engagement getragene Vereine müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
– Bei einem Erstverstoß im Dickicht der Datenschutzregeln drohen keine Bußgelder; Hinweise und Beratung haben Vorrang vor Sanktionen.
– Wir werden eine Praxis von Abmahnanwälten, die glauben bei Unternehmen formelle Datenschutzverstöße rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren zu können, nicht hinnehmen.
– Wir werden mit den Betroffenen weitere Bestimmungen im Datenschutzrecht identifizieren, bei deren Anwendung im Besonderen darauf hinzuwirken ist, dass die Ziele der Datenschutz-Grundverordnung sachgerecht und mit Augenmaß verfolgt werden.
– Hierzu werden wir weitere Gespräche mit Vereinen und Mittelständlern anbieten.
(Quelle: Allgemeines Ministerialblatt Nr. 9 vom 31.07.2018, Jahrgang 31)