Datenschutz - DSGVO - BDSG-Neu
Datenschutz, DSGVO
Abfragen von Gesundheitsdaten durch den Arbeitgeber
Entscheidet sich der Gesetzgeber jetzt zu diesem gravierenden Schritt, so hat er bei der Ausgestaltung der Regelungen jedoch klare Grenzen nach europäischem Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO) und nationalem Verfassungsrecht (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 1 und 2 GG) zu achten, an die hier erinnert sei:
Soweit Arbeitgeber_innen die Erhebung von Gesundheitsdaten ihrer Beschäftigten erlaubt werden soll, muss dies in einem Parlamentsgesetz zur Erreichung eines festgelegten Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Datenminimierung, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c DS-GVO).
Pressemitteilung des LfDI Baden-Württemberg