Daten Verstorbener
Frage:
Verarbeiten Sie ausschließlich Daten von bereits verstorbenen Personen?
Hinweise und Erläuterungen:
- Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener. Die Mitgliedstaaten können Vorschriften für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verstorbener vorsehen.
- Das BDSG beinhaltet bislang keine speziellen Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Verstorbenen.
Maßgebliche gesetzliche Bestimmung(en):
Artikel - DSGVO
§ - BDSG
Erwägungsgrund 27 zur DSGVO
Antwort lautet: | Ja | Nein |