Keine Anwendung der DSGVO und des BDSG
Ergebnis:
Für Sie bzw. Ihre Verarbeitungstätigkeit gilt weder die DSGVO, noch das BDSG. Sie müssen auch keinen Datenschutzbeauftragten benennen.
Für Sie bzw. Ihre Verarbeitungstätigkeit gilt weder die DSGVO, noch das BDSG. Sie müssen auch keinen Datenschutzbeauftragten benennen.