Verarbeitung durch eine öffentliche oder eine nichtöffentliche Stelle
Frage:
Erfolgt die Verarbeitung dieser Daten durch eine öffentliche Stelle?
Hinweise und Erläuterungen:
Öffentliche Stellen sind Behörden, Vereinigungen von öffentlichen Stellen sowie Stellen, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Falls Sie genauere Erläuterungen benötigen, klicken Sie bitte auf die Antwort "Wäre möglich".
Maßgebliche gesetzliche Bestimmung(en):
Artikel DSGVO
§ 2 BDSG
Erwägungsgrund zur DSGVO
Antwort lautet: | Ja | Wäre möglich | Nein |