Gewerbe-Mietrecht
Unzulässige Fachhanderwerkerklausel (Urteil OLG Düsseldorf vom 09.12.2010 - I-10 U 66/10)
Aus der Begründung:
Die formularmäßige Schönheitsreparaturenklausel des Miet-/Pachtvertrages, "Der Mieter ist verpflichtet, Schönheitsreparaturen laufend auf eigene Kosten fachgerecht durchführen zu lassen, sobald der Grad der Abnutzung dies nach der Art des Gewerbebetriebes bzw. der vertraglichen Nutzung erfordert" , ist unwirksam, weil in ihr eine Selbstvornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter ausgeschlossen ist und der Mieter hierdurch unangemessen benachteiligt wird (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).