Wohnungs-Mietrecht
Formell unwirksame Betriebskostenabrechnung (Urteil BGH vom 08.12.2010 - VIII ZR 27/10)
Amtlicher Leitsatz:
Der Zugang einer den formellen Anforderungen nicht genügenden Betriebskostenabrechnung setzt die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB nicht in Gang. Dies hat zur Folge, dass der Einwendungsausschluss des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB hinsichtlich der Kostenpositionen nicht greift, bei denen es an einer in formeller Hinsicht ordnungsgemäßen Abrechnung fehlt.
BGH, Versäumnisurteil vom 8. Dezember 2010 - VIII ZR 27/10 - LG Köln
AG Bergheim